Kann ich mich jetzt noch für ein studium bewerben

Kann man sich jetzt noch für ein Studium bewerben? Bis zum Ende der für das Losverfahren angegebenen Frist können Sie sich noch für einen Studienplatz in dem betreffenden .

Wo finde jetzt noch einen Studienplatz fürs Wintersemester?

Örtliche Zulassungsbeschränkung, bundesweite Zulassungsbeschränkung, Wartesemester, Nachrückverfahren, Losverfahren, Studienplatzklage – wenn es um die Bewerbung fürs Studium geht, kann man schnell den Überblick verlieren, vor allem, wenn man sich an mehreren Hochschulen bewirbt (was man auch unbedingt tun sollte!). Wir erklären euch, was ihr beachten solltet und was ihr handeln könnt, wenn es im ersten Anlauf nicht klappt.

Die Bewerbungsfristen für ein Studium



Die Bewerbungs- und Einschreibefristen sind an den deutschen Hochschulen sehr unterschiedlich. Wer im Oktober beginnen will, sollte sicherheitshalber spätestens im Mai nachschauen, bis wann die eigene Bewerbung an die Hochschule sein soll.

Mittlerweile werden nur noch Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmaziezentral über Hochschulstart.de (früher hat das die ZVS gemacht) vergeben, die Bewerbungsfrist ist hier der 31. Mai für das Wintersemester.

Bei lokal zulassungsbeschränkten Fächernwerden die Fristen von den Hochschulen festgelegt und können entsprechend variieren. Für das Wintersemester ist der 15. Juli aber an den meisten Einrichtungen der Stichtag.

Für zulassungsfreie Studiengängekönnt ihr euch in die Regel bis Ende September, teilweise noch im Oktober einschreiben. Allerdings geht die Zahl der zulassungsfreien Studiengänge durch die immer größer werdende Menge an Studenten stetig zurück.

Eine weitere Möglichkeit, noch einen Studienplatz fürs Wintersemester zu finden, sind private Hochschulen. Diese haben oft andere Bewerbungsfristen, man kann sich noch verspätet oder sogar spontan einschreiben.

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Gibt es Nachrückverfahren an den Unis und Hochschulen?



Ja! Die meisten Studieninteressenten bewerben selbst an mehreren Hochschulen. In der Regel bekommen erst einmal diejenigen mit besseren Noten die Zusage.

Letztendlich können sie aber auch nur an einer Hochschule studieren. Die Plätze, die nicht angenommen werden, werden also wieder frei. Danach gibt es dann Nachrückverfahren in mehreren Runden, in denen die Studienplätze an andere Bewerber weitervergeben werden.

Aber auch damit kommt längst nicht jeder und jede ans erhoffte Studium. Leider gibt es noch kein vollkommen ausgereiftes System, welches für eine optimale „Studentenverteilung“ sorgt, Jahr für Jahr bleiben viele Studienplätze unbesetzt, weil in die Bewerbungs- und Verteilungsphase überall kleineres oder größeres Chaos sorgt.

Eine Möglichkeit, doch noch an den begehrten Platz zu kommen, bietet die Hochschulkompass Studienplatzbörse. Das Portal arbeitet mit Hochschulstart und Hochschulkompass zusammen. Es ist eine Studienplatzbörse, in der freie Studienplätze kurz vor Semesterbeginn angezeigt werden.

Wer seinen Platz also weiter nicht hat, kann nachschauen, ob für ihn doch noch etwas verfügbar ist. Wer sich allerdings in den Fächern mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung nicht bis zum 15. Juli beworben hat, kann dies idR nicht mehr nachträglich tun. Die möglicherweise freien Plätze gehen also nur an Bewerber, die in der „ersten Runde“ leer ausgingen.



Wartesemester sammeln, Immatrikulation in einer anderes Fach oder Fernstudium



Zudem bieten sich auch weiter folgende Möglichkeiten: Entweder ein Jahr warten (Wartesemester sammeln!) und zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahrmachen. Oder ein ähnliches Studium beginnen und später in „sein“ Fach zu wechseln, sofern das möglich ist.

Auch ein Fernstudiumist in Betracht zu ziehen. Das kann man in der Regel ganzjährig beginnen, hat selten eine Zulassungsbeschränkung und der Abschluss ist am Ende genau so viel wert wie der Abschluss an einer „normalen“ Hochschule.

Wo finde jetzt noch einen Studienplatz fürs Wintersemester? Studienplatzklage



Ein letzter Ausweg kann zudem auch eine Studienplatzklage sein. Alle wissenswerte Informationen uber eine Studienplatzklagefindest du in unserem ausführlichen Artikel.

Fazit
Hast du noch keinen Studienplatz für das Wintersemester, so bedeutet es nicht verzagen. Bei zulassungsfreien Studiengängen oder privaten Hochschulen ist oft eine späte Bewerbung noch möglicher. Auch im Nachrückverfahren oder per Studienplatzklage kannst du dir noch einen Platz ergattern.

Bildquellen: Vielen Dank an ©thelester pixabay.de

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