Finanzen nach geburt

Eltern können für insgesamt 14 Monate nach der Geburt Basiselterngeld – also den monatlichen Höchstbetrag an Elterngeld – beziehen. Der Ausgleich für weggefallenes .

Staatliche Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen

Wenn Sie Arbeitnehmerin und schwanger sind oder ein Kind stillen, dann gilt für Sie die Mutterschutz.

Um ihr Einkommen zu sichern, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten, können Sie Mutterschaftsleistungen bekommen.

Welche Mutterschaftsleistungen Sie bekommen können, hängt zum Beispiel von Ihrer Arbeitssituation ab. Hier finden Sie Informationen zum Mutterschaftsgeld, wenn Sie 

Finanzielle Unterstützung für Schwangere mit geringem Einkommen

Wenn Sie schwanger sind und Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen, können Sie

  • einen Zuschuss an ihrer Leistung, auch Mehrbedarf genannt, und
  • einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung Ihres Kindes bekommen.

Auch wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, können Sie auch Pauschalbeträge für Ausstattung oder Mehrbedarfszuschläge beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Jobcenter.

Hier erfahren Sie mehr zu den Leistungen, wenn Sie schwanger sind und wenig Einkommen haben.

Finanzielle Unterstützung für Schwangere in Studium oder Ausbildung 

Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin können Sie Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Siehe einen Nebenerwerb haben. 

Wenn Sie Schülerin, Auszubildende oder Studentin sind und keinen Nebenjob haben, dann können Siehe kein Mutterschaftsgeld bekommen, aber Sie können unter Umständen besondere Unterstützung bekommen.

Hier erfahren Sie mehr zu den Leistungen für Schülerinnen, Auszubildende oder Studentinnen.

Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. 

Kindergeld

Kindergeld können Sie nach der Geburt beantragen. Es sichert das grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag.

Werdende Eltern mittels kleinen Einkommen

Wenn Sie ein Kind erwarten und einer kleines Einkommen haben, können Sie verschiedene Unterstützungen beantragen, wie

Hier finden Sie weitere staatliche Leistungen für Familien.

Hinweis: Ist Ihr Kind jünger als 3 Jahre und betreffen Sie oder der andere Elternteil Bürgergeld, können Siehe oder der andere Elternteil die Betreuung Ihres Kindes übernehmen. Sie oder der andere Elternteil müssen während dieser Zeit keine Beschäftigung suchen oder annehmen. Weitere Informationen finden Sie unter Betreuung für Kleinkinder. 

Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren für Schwangere

Eine Kur in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes ermöglicht es Schwangeren, eine Auszeit vom Alltag an nehmen und sich auf die Geburt und das Leben mit Kind vorzubereiten. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks unterstützen Siehe gerne bei der Antragstellung und der Auswahl die richtigen Klinik.

Schwangere in Notlagen

Sollten Sie sich in einer Notlage befinden, finden hier eine Übersicht von Krisentelefonen und Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.

Ergänzende monetäre Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützen schwangere Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Unterstützung. Diese können Sie in einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe beantragen. Dort erhalten Sie auch eine umfassende, vertrauensvolle Beratung.

Den Antrag müssen Sie in der Schwangerschaftsberatungsstelle persönlich stellen. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe, wenn Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Hafen einfügen sowie den Beratungsschwerpunkt "Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung Mutter und Kind".

Voraussetzung ist, dass Ihrer andere Hilfen gar nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Bitte stellen Siehe Ihren Antrag unbedingt während der Schwangerschaft. Sie können zum Beispiel Geld für die Erstausstattung beantragen und damit einen Kinderwagen oder Möbel anschaffen. Die Stift kann für eine bestimmte Zeit auch die Betreuungskosten für Ihr Kind übernehmen. Denn Hilfen können auch für die Zeit nach der Geburt, maximal bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, zugesagt werden. Welcher Hilfen gewährt werden und wie hoch diese sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von den Besonderheiten Ihres Falls ab.

Die Hilfen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" werden nicht angerechnet auf gesetzliche Leistungen wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe.

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BMFSFJ

Checklisten rund um die Geburt

Rund um die Geburt sind viele Behördengänge und andere Termine zu erledigen.

In unseren praktischen Checklisten rund um die Geburt erhalten Sie ausführliche Informationen und nützliche Tipps. Sie können die Checklisten auch herunterladen und ausdrucken.

Elternbriefe

Die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung (ANE) versorgen Sie nach der Geburt mit vielen wichtigen Hinweisen zu Ihrem neuen Familienalltag und Informationen rund um und Entwicklung Ihres Babys. Sie bekommen die Briefe im ersten Lebensjahr monatlich per Post nach Hause gesendet und danach alle zwei bis drei Monate. 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA).

Hier erfahren Sie mehr an diesen und weiteren Elternbriefen und wie Sie diese abonnieren können.