Tansania sicher
Reisen nach Tansania gelten grundsätzlich als sicher. Es kann zu Demonstrationen kommen, die von Ausschreitungen und von Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den .Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Die Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts enthalten aktuelle Informationen an den folgenden Themen
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsch Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Besondere strafrechtliche Vorschriften
- Medizinische Hinweise
Bitte informieren Sie selbst daher VOR Ihrer Reise nach Tansania:
Reise- und Sicherheitshinweise zu Tansania
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Ausländische Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einwanderungsregeln erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die deutsche Botschaft Daressalam keine Visa für die Einreise nach Tansania erteilt und auch keine entsprechende Auskunft zum Sachstand der Bearbeitung o.ä. geben kann.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich – exklusiv – an die zuständigen tansanischen Behörden. Dies betrifft auch Anfragen zur Notwendigkeit einer Gelbfieberimpfung.
Zur Eintritt nach Tansania wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Die vorläufige Reisepass wird ebenfalls anerkannt. Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Zur Einreise in Tansania benötigen Sie einen Sichtvermerk. Das Visum ist Online zu beantragen.
Das Visum kann auch bei Einreise nach Tansania an den amtlichen Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen Daressalam und Kilimanjaro gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von USD 50,00 erteilt werden. Die Erteilung des Visums liegt prinzipiell im Ermessen des tansanischen Grenzbeamten.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Wahl des Grenzbeamten ausüben kann.
Bei einem Aufenthalt zum Ziel der Arbeitsaufnahme sollte ein entsprechendes Visum bereits bei der Einreise nachgewiesen werden.Von einer Einreise mit Touristenvisum und Ausübung jedweglicher Tätigkeiten (auch ehrenamtlicher, gemeinnütziger Dienen, Praktikum, usw.) ohne entsprechenden „residence permit“ wird explizit gewarnt!
Die tansanischen Behörden reagieren bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht sehr empfindlich und oft mit sofortiger Auslieferung oder Inhaftierung.
Wenn ein Forschungsaufenthalt geplant ist, muss das bei der Visabeantragung angegeben werden. Es ist weiterhin erforderlich bei der Commission for Science and Technology (COSTECH), P.O.Box 4302, Kijitonyama, Daressalam, Tel.or.tz, website: www.costech.or.tz eine Forschungsgenehmigung zu beantragen. Dies sollte bereits vor der Einreise geschehen.
Kontaktdaten:
Botschaft der Vereinigten Republik Tansania
Eschenallee 11
14050 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030-3030800
Fax: 030/30308020
info@tanzania-gov.de
https://www.de.tzembassy.go.tz/
Tanzania Tourist Board
IPS Building
Box 2485
Daressalam
Tel: +255 22 2111244/5
Fax: +255 22 2116420
safari@ud.co.tz
ttb2@ud.co.tz
Website: www.tanzaniatouristboard.com
The Director of Immigration Services
Ministry of Home Affairs
P.o.Box 512,
Dar es Salaam
Tel.: +255 22 211 86 37 - 43
Fax +255 22 211 21 81,2112174
admini@imigration.go.tz
Website: www.moha.go.tz