In england arbeiten als deutscher

Seit Dezember 2023 ist es zudem möglich, während seines Aufenthaltes als Standard Visitor in UK aus der Ferne für seinen deutschen Arbeitgeber zu arbeiten (mobiles .

Arbeiten in Großbritannien nach dem Brexit

Wer bislang in Großbritannien arbeiten wollte, kam als EU-Bürger in den Genuss der Freizügigkeit innerhalb der Union. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) ist damit nun leider vorbei: Seit dem 01.01.2021 muss man vor einer Arbeitsaufnahme in Großbritannien einiges beachten. Welche neuen Regeln man kennen sollte, nachfolgt in diesem Beitrag.

Noch Tourist oder schon Arbeitnehmer?

Grundsätzlich benötigen auch EU-Bürger heute ein Visum, wenn sie eine Arbeit in Großbritannien aufnehmen möchten. Nicht dazu gehören jedoch Touristen und Geschäftsreisende, die nur kurzzeitig eine Konferenz oder ein Meeting besuchen möchten. Wer also nicht gleich in das Vereinigte Königreich auswandern, sondern sich nur einmal umsehen möchte, der benötigt auch weiterhin kein Visum. Wer jedoch während seines Aufenthalt ein Entgelt von einem britischen Arbeitgeber bezieht oder sich allgemein länger als sechs Monate in UK aufhalten möchte, der benötigt in jedem Fall einer Visum.

Sonderfall Homeoffice

Das Arbeiten im Homeoffice ist mittlerweile richtig verbreitet. Manch einer trägt sich daher mit die Idee, sich Großbritannien einmal anzusehen und dabei mittels vom Laptop aus zu arbeiten. Prinzipiell ist das möglich, jedoch sollte man einige rechtliche Hürden beachten. Streng genommen ist das Arbeiten zwar für EU-Bürger erlaubnispflichtig. Da man in diesem Fall jedoch für seinen heimischen, deutschen Arbeitgeber arbeitet, ist dies eine rechtliche Grauzone. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch hier keinesfalls eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten überschritten werden darf, ansonsten wird man in Großbritannien steuerpflichtig.

Homeoffice: an Nummer Sicher mit VPN

Wer während seines UK-Aufenthalts virtuell im Homeoffice arbeiten möchte, sollte zur Sicherheit einer VPN nutzen. Was ist ein VPN? Der Konzept steht für Virtual Private Network, eine sichere Verbindung zwischen dem Internet und dem eigenen Computer. Seitlich vielen Vorteilen wie Verschlüsselung und sicherer Nutzung öffentlicher WLAN-Hotspots ermöglicht VPN, den eigenen Aufenthaltsort zu verschleiern. So kann zum Beispiel einem heimischen Netzwerk vorgegeben werden, man befinde sich in einer deutschen Stadtteil. Das verbirgt nicht nur den eigenen Aufenthaltsort, sondern ermöglicht auch die Nutzung deutscher Online-Medien wie ARD und ZDF. Wer also rund um die Erde reist, sollte einmal über die Installation eines VPN nachdenken.

Arbeiten mit Arbeitserlaubnis

Wer dagegen nach einem kurzen Aufenthalt oder schon von vornherein beabsichtigt, ein Arbeitsverhältnis in Großbritannien aufzunehmen, benötigt sowohl ein Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Grundsätzlich unterscheidet das Vereinigte Königreich miteinander nicht mehr zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern. Der einfachste Schritt ist eine Arbeitserlaubnis T5 als Zeitarbeiter. Siehe berechtigt zu kurzzeitigen Dienstleistungen und benötigt einen Sponsor zur Ausstellung eines Sponsoring-Zertifikats. Voraussetzungen dafür sind unter anderem ein höherer Berufsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung. Diese Arbeitserlaubnis gilt höchstens für ein Jahr.

Tier 2 Transfer oder Graduate Trainee

Nach diesem ersten Jahr besteht zudem die Möglichkeit, als sogenannter Langzeitarbeitnehmer in eine englische Niederlassung zu wechseln. Auch kann man sich mittels entsprechend guten Englischkenntnissen und einem hohen Gehalt auch direkt bei den britischen Behörden als qualifizierte Arbeitskraft bewerben, um eine deutlich längere Arbeitserlaubnis zu erhalten. Zu guter Letzt bietet sich Berufsanfängern mit akademischer Ausbildung eine Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in Großbritannien: Diese dürfen als Graduate Trainee an einem Standort ihrer Firma arbeiten, wenn sie zuvor in heimischen Filialen mindestens drei Monate lang dafür vorbereitet und qualifiziert worden sind. Weitere Einzelheiten kann man bei seiner deutschen Arbeitgeber oder den Internetpräsenzen der britischen Visabehörden erfahren.



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