Sozialabgaben in prozent

Im Jahr 2025 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,6 Prozent in der .

Sozialversicherungsbeiträge 2024

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze69.300,00 €Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze62.100,00 €Freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung (bundeseinheitlich; monatlich) Regelbemessungsgrenze - hauptberuflich Selbständige
identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze5.175,00 €Mindestbemessungsgrundlage - allgemein
Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Tag mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 SGB V).
3.535,00 / 90 * 30 = 1.178,331.178,33 €Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung/ Pflegeversicherung (monatlich)
Zur Berechnung der Höchstzuschüsse für das private Krankenversicherung wird ab 2019 die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes berücksichtigt.Erläuterung bei Private KrankenversicherungKrankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld421,76 €Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld406,24 €Pflegeversicherung (bundeseinheitlich außer Sachsen)87,98 €Pflegeversicherung (Bundesland Sachsen)62,10 €Geringverdiener (bundeseinheitlich)GeringverdienerGeringverdienergrenze (monatlich) 325,00 € FamilienversicherungFamilienversicherung in der gesetzlichen KrankenkasseGesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung (monatlich)
ein Siebtel der Bezugsgröße (3.535,00 € / 7)505,00 € Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung, wenn das Familiär geringfügig entlohnt ist (monatlich)
Ein überwiegen des Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung ist nicht notwendig. Mittels Wirkung ab 1. Oktober 2022 ist wieder einer regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig.
Die gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt ab 01.01.2024 auf 538 Euro.538,00 €


 

Geringfügigkeit (bundeseinheitlich)Geringfügige BeschäftigungenGeringfügigkeitsgrenze (monatlich)
Bei die Geringfügigkeitsgrenze (bis 30.09.2022 450 Euro) erfolgt ab 01.10.2022 eine Kopplung an den Mindestlohn. Die Minijob-Grenze ist damit eine dynamische Grenze, die bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt.
Bei dem ab 01.01.2024 gültigen Mindestlohn von 12,41 Euro ergibt sich eine Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro (538-Euro-Job).538,00 €Mindestbemessungsgrundlage in der Rente für geringfügig Beschäftigte (bei Wahl der Rentenversicherungspflicht)175,00 €Mindestbeitrag in der Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte bei Rentenversicherungspflicht (175,00 € * 18,6%).32,55 €Gleitzone / Übergangsbereich (bundeseinheitlich)Übergangsbereich (früher Gleitzone)Gleitzonenbeginn (monatlich)
Die Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone). Die Geringfügigkeitsgrenze steigt ab 01.01.2024 an 538 Euro.538,01 €Gleitzonenende (monatlich) 2.000,00 €Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz ergibt selbst aus der Summe der für das Jahr 2024 geltenden Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung (18,6%), in der gesetzlichen Pflegeversicherung (3,4%) und zur Arbeitsförderung (2,6%) sowie des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6%), zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (1,7%).40,90%Gleitzonenfaktor (Faktor F)
Der Gleitzonenfaktor (Faktor F) ergibt sich, indem die Wert 28% durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2024 geteilt und auf die vierte Dezimalstelle rund wird (28%/40,90%).
Für die Berechnung des Faktors werden die Beitragssätze herangezogen, die zu Beginn des Jahr gelten (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Beitragssatzänderungen im Laufe des Jahres haben keinen Einfluss auf den Faktor F.0,6846Sachbezugswerte (bundeseinheitlich)SachbezugswerteSachbezugswert für freie Verpflegung (monatlich)313,00 €Sachbezugswert Frühstück monatlich65,00 €Sachbezugswert Mittagessen monatlich124,00 €Sachbezugswert Abendessen monatlich124,00 €Sachbezugswert Frühstück kalendertäglich2,17 €Sachbezugswert Mittagessen kalendertäglich4,13 €Sachbezugswert Abendessen kalendertäglich4,13 €Sachbezugswert für freie Unterkunft (monatlich)278,00 €Sachbezugswert für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung (monatlich je Quadratmeter)4,89 €Sachbezugswert für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnstätte mit einfacher Ausstattung (monatlich je Quadratmeter)4,00 €