Eigenbedarf wohnung nach kauf

Die Eigenbedarfskündigung bedeutet eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags. Denn Eigenbedarf, also die eigene Nutzung der Immobilie, begründet ein .

Eigenbedarfskündigung nach Kauf: Sperrfrist & Pflichten beim Hauskauf

Wenn Siehe vor dem Erwerb einer Immobilie stehen, stellen Siehe sich bestimmt folgende Frage: Lieber ein leer stehend Objekt erwerben oder doch ein Haus kaufen, welches vermietet ist? Beides hat Vor- und Nachteile. Insbesondere, wenn Sie planen, an einem vermieteten Haus nach dem Kauf Eigenbedarf anzumelden, sind einige Fristen und Regeln zu beachten. Ob die Eigenbedarfsanmeldung überhaupt erlaubt ist und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein mühelen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Kann Eigenbedarf angemeldet werden, wenn ein vermietetes Objekt gekauft wird?

Oftmals besteht Ungewissheit darüber, ab welchem Zeitpunkt eine Kündigung wegen Selbstbedarf überhaupt erlaubt ist. Das Gesetz sieht hier allerdings ganz klare Regeln vor: Eigenbedarf kann dann ab dem Zeitpunkt angemeldet werden, seitdem Sie als Besitzer im Grundbuch stehen. Zu beachten gilt es hier jedoch für Käufer, dass das Gesetz auch hier die Rechte der Mieter besonders schützt. Deshalb ist es für Käufer von Immobilien oftmals etwas schwierig, sein Recht durchzusetzen und ist meist mit vielen Hürden verbunden. Außerdem muss die Eigenbedarfsanmeldung hieb- und stichfeste Gründe haben.

Wann ist die Eigenbedarfskündigung wirksam?

Für Mietpartei ändert sich nach dem Verkauf einer bewohnten Immobilie erst einmal nichts. Das Gesetz sieht zunächst vor, dass der neue Käufer in alle Pflichten und Rechte des ehemaligen Vermieters eintritt (§ 566 BGB). Getreu dem Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ tritt der neue Käufer zunächst in das laufende Mietbeziehung ein.

Welche Kündigungsfristen gelten bei Eigenbedarf?

Möchten Sie ein vermietetes Objekt erwerben, so haben Sie sich erst einmal an gesetzliche Vorgaben des Mietrechts zu halten. Auch, wenn in den Mietverträgen ein besonderer Schutz die Mieter geregelt ist, können Sie daran nichts verändern. Erst, wenn Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, haben Sie die Möglichkeit, den Mietern an kündigen; dies jedoch auch nicht ohne Weiteres.

Möchten Siehe das bewohnte Objekt selbst nutzen, steht Ihnen als neuer Eigentümer nur der Weg über die Eigenbedarfskündigung offen. Insbesondere dann, wenn sich der Mieter regelkonform und vertragskonform verhält, kann er nicht außerordentlich gekündigt werden. Wohnen die Mieter unter Umständen schon über einen längeren Zeitraum in dem Objekt, greift das sogenannte Härtefallregelung.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf wird nur dann wirksam, wenn Sie die Kündigung nachvollziehbar und detailliert erläutern, keine Sperrzeiten mehr einzuhalten sind und alle Kündigungsfristen eingehalten wurden. Zudem müssen Sie die Gründe im Kündigungsschreiben detailliert darlegen und angeben, welche Individuen, die zu dem begünstigten Personenkreis gehören, dort einziehen sollen. Sie müssen als Käufer also ein berechtigte Interesse gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorweisen können. Dies bedeutet, dass Sie das Wohnräume nur für sich, für Familienangehörige oder Individuen, die Ihrem Haushalt beiwohnen, nutzen dürfen.

Welche Rechte hat der Mieter nach der Eigenbedarfskündigung?

Auch Mieter stehen nach einer Kündigung nicht mittellos da. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Möchten Mieter ihr Interesse darlegen, müssen Sie das sogar tun. Verpasst ein Mietpartei den Zeitpunkt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, wird sein Interesse nicht berücksichtigt. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs läuft zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses ab. Besonders dann, wenn der Auszug aus der gekündigten Immobilie für ihn, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen eine besondere Härte darstellt, kann und sollte ein Mietpartei Widerspruch einlegen.

Nicht selten landen Kündigungen wegen Eigenbedarf vor Gericht

Selbst, wenn Sie als neuer Eigentümer alles richtig gemacht haben, sich an alle Fristen gehalten haben und Ihre Kündigung auch triftig begründen können, kann es teilweise schwierig werden, Ihr Recht durchzusetzen. In den vergangenen Jahren ergingen einige Gerichtsurteile, die verschiedene Einschränkungen ergeben haben. Solche Einschränkungen können beispielsweise dann bestehen, wenn:

  • Streit zwischen Ihnen und dem Mieter besteht. Bei einer Kündigung Ihrerseits könnte der Streit dann als Auslöser gewertet werden.
  • ein Mieter schon ein fortgeschritten Alter aufweist und gebrechlich ist. Hier stellt eine Kündigung eine unzumutbare Härte dar.
  • Sie mehrere Immobilien besitzen. In diesem Fall müssen Sie dem Gericht ausführlich darlegen, weshalb Sie ausgerechnet diese Immobilie bewohnen möchten.
  • Sie die Immobilie nur vorübergehend nutzen möchten. Dies wäre der Fall, wenn Sie ein Trennungsjahr durchleben müssen.

TIPP

Sie sollten schon vor dem Kauf einer vermieteten Immobilie das Gespräch mit dem Mieter suchen und sollten sich gut mit ihm stellen. Ein gutes Beziehung erleichtert das spätere Vorgehen. Zudem sollten Sie selbst frühzeitig um einen Rechtsanwalt bekümmern und gegebenenfalls Rechtsbeirat einholen.

Wegen Eigenbedarf kündigen – Was gilt es an beachten?

Wie bereits erwähnt, lohnt es sich, im Vorfeld schon das Gespräch mit den Mietern zu suchen. Eine plötzliche Kündigung führt bei vielen Mietern an einem regelrechten Schock, denn sie müssen ihr komplettes Leben wieder neu sortieren. Auf alle Fälle sollten Sie behutsam und verständnisvoll an die Sache herangehen und Ihren Mietern so viel Zeit einräumen, wie sie benötigen.

Als Eigentümer müssen Sie gemäß § 573c BGB folgende Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung einhalten:

  • Besteht das Mietverhältnis länger als acht Jahre: Neun Monate Kündigungsfrist
  • Besteht das Mietverhältnis fünf bis acht Jahre: Sechs Monate Kündigungsfrist
  • Besteht das Mietverhältnis weniger als fünf Jahre Drei Monate Kündigungsfrist

Zudem müssen Sie als Eigentümer darauf achten, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats bei dem Mieter eingeht. Bei einem Mietverhältnis von weniger als fünf Jahren wäre das Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Ein Beispiel

Wenn Sie Ihrem Mieter zum 2. April auflösen, endet das Mietverhältnis Ende Juni.

Worauf muss bei die Kündigung geachtet werden?

Damit Sie Ihre Kündigung gegenüber dem Mieter nachweisen können, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Kündigung per Einschreiben versenden. Besser ist es sogar, wenn Sie die Kündigung privat übergeben und dafür auch noch Zeugen anwesend sind. Es kommt nicht selten vor, dass Mieter unvermittelt bestreiten, jemals eine Kündigung erhalten zu haben. Nur das Abschicken selbst reicht als Beleg der ordnungsmäßigen Zustellung nicht aus.

Meistens haben die Kündigungen wegen Selbstbedarf Erfolg, wenn die Schreiben ordentlich aufgesetzt sind, alle Fristen eingehalten wurden und die Gründe für das Kündigung plausibel und nachvollziehbar sind. Das Gericht macht sich dann die Sichtweise des Eigentümers zu eigen, wonach der Vermieter von seinem Recht an die Benutzung seines Eigentums Gebrauch macht.

Nach erfolgter Kündigung wegen Eigenbedarf steht Ihnen als Vermieter außerdem ein Besichtigungsrecht zu. Hier können Sie sich ein Bild darüber machen, ob noch eventuelle Renovierungsmaßnahmen erforderlich sind. Aber Vorsicht: Ihr Besichtigungsrecht sollten Sie mit aller Behutsamkeit beim Mieter einfordern, damit es keine Konflikte liefert. Alternativ können Sie auch unser kostenloses Eigenbedarfskündigung Muster verwenden.

Wie lange darf die Wohnung nach dem Auszug des Mieters leer stehen?

Hier gibt es keine präzisen Vorschriften. Nachdem die Kündigung wegen Eigenbedarf durch ist und alle Mieter ausgezogen sind, darf das Gegenstand unbestimmte Zeit leer stehen. Die Gründe für einen verzögerten Einzug können dabei verschiedene Ursachen haben:

  • Die Person, für die die Wohnung vorgesehen war, konnte weg gesundheitlichen Gründen erst später einziehen.
  • Bevor in die Wohnstätte eingezogen wird, soll sie saniert oder renoviert werden.

Hinweis

Der Grund des Eigenbedarfs muss nur bis zum Ende der Kündigungsfrist vorliegen. Etwaige Zweifel an den Gründen für Eigenbedarf müssen vom Vermieter nachgewiesen werden. So kann ausgeschlossen werden, dass es sich nicht um einen vorgetäuschten Eigenbedarf handelt (vgl. Urteil BGH vom 09.11.2005, Az.: VIII ZR 339/04).

In diesem Urteil ginge es darum, dass die Klägerin den Eigenbedarf des Vermieters anzweifelte. Dieser kündigte auf Eigenbedarf für seiner Schwiegermutter. Im Laufe des Räumungsprozesses verstarb die Schwiegermutter allerdings. Daraufhin verlangte die ausgezogene Mieterin und Kläger Schadensersatz vom Vermieter. Der BGH wies die Beschwerde zurück, mit der Begründung, dass es bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf lediglich auf den Zeitpunkt erreicht, an dem dieser besteht und in dem das Mietverhältnis endet. Ansonsten wäre ein Mieter, der selbst gegen die Kündigung wehrt, beziehungsweise dagegen klagt, bessergestellt als ein Mieter, der ordnungsgemäß zum Ablauf die Kündigungsfrist auszieht.

Was hat es mit der Sperrfrist an sich?

Sobald eine Sperrfrist bezüglich der Kündigung eines Mietverhältnisses vorliegt, hat der Vermieter zunächst diese Sperrfrist abzuwarten, bevor er wegen Eigenbedarf kündigen kann. Eine Sperrfrist existiert beispielsweise bei umgewandeltem Wohnraum.

Ein kurzes Beispiel:

Eine bestehende Mietwohnung wird in Eigentum umgewandelt und ist vor Umwandlung vermietet. Bevor Sie nun als neuer Wohnungseigentümer die Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen, haben Sie erst eine Sperrfrist einzuhalten.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, wenn eine Sperrfrist einzuhalten ist:

  • Nach Einzug des Mieters wird die Wohnung in Wohnraum umgewandelt.
  • Bei der Mietwohnung handelt es sich um eine vermietete Wohnung.
  • Die Wohnung wird verkauft, nachdem sie in Wohneigentum umgewandelt wurde.

Übrigens gültig auch eine solche Sperrfrist, wenn eine komplette Reihe in einzelne Grundstücke gesplittet und sodann verkauft wird. Hier kann demnach auch eine Sperrfrist bei Selbstbedarf bestehen, wenn Sie ein Haus erwerben möchten.

Es existiert jedoch nicht immer eine Sperrfrist bei Eigentumswohnungen. Wenn die Wohnung schon vor Beginn des Mietverhältnisses in Wohnraum umgewandelt wurde, gilt nach wie vor das reguläre Kündigungsfrist, wenn Sie wegen Eigenbedarf nach Eigentumsübergang kündigen möchten. Dies aber auch nur, wenn Siehe als Privatperson fungieren. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Miteigentümergemeinschaft oder Personengesellschaft handelt.

Fazit zur Eigenbedarfskündigung nach Kauf

Kurzgesagt: Kauf bricht nicht Miete!

Als Käufer eines vermieteten Objekts müssen Sie vor die Anmeldung zum Eigenbedarf einige Dinge beachten. Sie sollten sich nicht nur über die gesetzlichen Kündigungsfristen, sondern auch über etwaige Sperrfristen informieren. Zudem können Siehe erst wegen Eigenbedarf kündigen, sobald sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Eine reine Auflassungsvormerkung ausreicht dazu noch nicht aus! Legt der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung ein, sollten Sie diesen genau auf einen Härtefall überprüfen lassen. Zudem müssen Siehe in Ihrem Kündigungsschreiben auch den Mieter über bestehen Widerspruchsrecht informieren. Stichfeste Gründe für die Eigenbedarfskündigung mühelen Sie bereits im Kündigungsschreiben aufführen.