Fieber nach varizellen impfung

In den ersten 3 Tagen nach der Impfung kann die Körpertemperatur ansteigen und es kann zu Kopf- und Gliederschmerzen oder Unwohlsein kommen. Hin und wieder wird 1 bis 4 Wochen .

Windpocken (Varizellen)

Impfung gegen Windpocken - Vorschläge der STIKO

Grundimmunisierung von Säuglingen und Kleinkinder

Der Vakzin besteht aus abgeschwächten, lebenden Viren (Varizella-Zoster-Viren), die selbst im Geimpften vermehren. Für die Grundimmunisierung sollten Kinder und Kleinkinder 2 Impfstoffdosen im Alter von 11 und 15 Monaten bekommen. Es ist wichtig den Mindestabstand von 4 Wochen einzuhalten, da es selbst um Lebendimpfstoffe handelt. Die erste Impfdosis gegen Pocken wird meist zeitgleich zur 1. MMR-Impfung (oder frühestens vier Wochen nach dieser) gegeben, bei der gleichzeitigen Gabe sollte die Impfung an verschiedenen Körperstellenstellen erzielen. In einigen Studien wurde festgestellt, dass Fieberkrämpfe nach der 1. Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff MMRV etwas häufiger auftreten als nach getrennter Gabe von MMR- und Varizellen-Impfstoff. Bei der 2. Impfung im Alter von 15 Monaten kann der Vierfachimpfstoff MMRV (Masern-Mumps-Röteln-Varizellen) verwendet werden.

Nachholimpfungen sollten bei allen ungeimpften Kindern und Jugendlichen mit zwei Impfstoffdosen (im Mindestabstand von 4 - 6 Wochen) bis zum Alter von 17 Jahren gegeben werden.

Impfempfehlung für besondere Personengruppen

Zwei Varizellen-Impfungen im Mindestabstand von 4, besser 6 Wochen wird für bestimmte Personen empfohlen, die die Windpocken noch nicht durchgemacht haben und bisher auch nicht dagegen gevacciniert wurden:

  • seronegative (keine nachweisbare Antikörper) Frauen mit Kinderwunsch
  • Patienten mittels schwerer Neurodermitis
  • Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
  • Personen mit Kontakt zu den oben genannten Patienten mittels Neurodermitis etc.

Berufliche Indikation für Windpocken-Impfung

Eine 2-malige Varizellen-Impfung im Mindestabstand von 4, besser 6 Wochen sollten seronegative Personen in folgenden Tätigkeitsbereichen erhalten:

  • in medizinischen Einrichtungen
  • mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • in Einrichtungen der Pflege
  • in Gemeinschaftseinrichtungen
  • in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Aktualisiert am 15.09.2020

Quellen:

  1. Epidemiologisches Bulletin 34/2020
  2. Epidemiologisches Bulletin 2/2020

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