Studienabbruch bafög rückzahlung
Die Rückzahlung erfolgt nach Tilgung aller anderen ggf. zuvor bezogenen Darlehenstypen nach dem BAföG, also nachrangig. Wurde nur mit diesem Volldarlehen .Für die BAföG-Rückzahlung gibt es klare Regeln. Ausbildungsförderung wird in den meisten Fällen zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als rückzahlbares, fast stets zinsfreies Darlehen gewährt. Der Staat lässt Dir für Deine BAföG-Rückzahlung viel Zeit – im Standardfall bis zu 20 Jahre. Du musst mit der BAföG-Rückzahlung fünf Jahre nach Ende Deiner BAföG-Förderungshöchstdauer beginnen. Maximal 10.010 € musst Du zurückzahlen. Ob Du das Darlehen auf einmal oder in Raten begleichst, bleibt Dir überlassen.
Wer muss BAföG zurückzahlen?
Ob Du BAföG zurückzahlen musst, hängt davon ab, welche Ausbildungsstätte Du besucht hast. Außerdem ist es ausschlaggebend, dunkel Du Studenten-BAföG, Schüler-BAföG oder elternunabhängiges BAföG bekommen hast. Auch Ausländer müssen BAföG zurückzahlen, falls sie es bezogen haben. Unter welchen Bedingungen Ausländer BAföG betreffen können, findest Du in unserem Artikel BAföG für Ausländer.
Muss man BAföG überhaupt zurückzahlen?
Die Frage "muss BAföG zurückgezahlt werden?" kann nur mittels "Jein!" beantwortet werden. Es gibt verschiedene Arten von BAföG. Ob das BAföG überhaupt zurückgezahlt werden müssen, hängt davon ab, ob der Betrag als Darlehen oder Zuschuss gewährt wurde. Grundsätzlich musst Du - egal welche Art von BAföG Du bekommen hast - nur den Darlehensteil zurückzahlen.
Müssen Studenten Ausbildungsförderung zurückzahlen?
Wenn Du erfolgreich einen BAföG-Antrag gestellt und Studenten-BAföG bekommen hast, musst Du prinzipiell eine BAföG-Rückzahlung durchführen. Du fällst unter das Gruppe der Studenten-BAföG Empfänger, falls Du eine die folgenden Bildungsstätten besucht hast:
- Hochschule
- Höhere Fachschule
- Akademie
Hier gültig für Deine Studenten-BAföG Rückzahlung grundsätzlich: Sobald Du Ausbildungsförderung beantragt hast, wird Dir das BAföG zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gestattet. Das bedeutet für Dich, dass Du nur 50 Prozent zurückzahlen musst, und zwar den Darlehensanteil. Das Gleiche gilt übrigens auch für Deine AuslandsBAföG-Rückzahlung. Falls Du also ein Semester oder längerer im Ausland studierst, musst Du auch hier das Hälfte von Deinem BAföG zurückzahlen. Falls Du Dir nicht sicher bist, wie viel BAföG Du überhaupt pro Monat bekommen würdest, um die Höhe Deiner Schulden zu berechnen, kannst Du das schnell mittels unserem BAföG-Rechner herausfinden.
Achtung: Auch mit Ausländerbeihilfe kannst Du Dich für Erasmus bewerben! Bis an 300 € pro Monat kannst Du zusätzlich betreffen, ohne dass Dein BAföG-Satz gekürzt wird. Bei solch einer Kombination von Erasmus und BAföG musst Du nur den BAföG-Anteil zurückzahlen. Grundsätzlich wird eine teilweise oder komplette Rückzahlung der Erasmus-Förderung nur in seltenen Ausnahmefällen gefordert. Wenn Du Deinen Auslandsaufenthalt vollständig absolvierst und die vereinbarten Kurse belegst, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, dass Du etwas tilgen musst.
Folgende Ausnahmen werden Dir immer als Vollzuschuss gewährt:
- BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus: Wenn Du BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus aus gesetzlich anerkannten Gründen beantragt hast, erhältst Du diese zusätzliche Förderung in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Zu diesen Gründen zählen eine Schwangerschaft, die Erziehung von Kinder, die jünger als 11 Jahre alt sind und eine Behinderung.
- Studiengebühren im Ausland: Wenn Du nachweislich Semesterbeitrag im Ausland zahlen musst, werden diese in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses gewährt.
- Kinderbetreuungszuschlag: Alle nach Ausbildungsförderung §14b gewährten Kinderbetreuungszuschläge werden als Zuschuss ausgezahlt.
Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen?
Die Schüler-BAföG Rückzahlung stellt eine Ausnahme dar: Wenn Du Schüler-BAföG bezogen hast, dann musst Du Dein BAföG grundsätzlich nicht zurückzahlen, denn der Staat gewährt Schülern das BAföG als Vollzuschuss. Schüler-BAföG zurückzahlen muss also niemand.
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Muss man Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG zurückzahlen?
Meister-BAföG muss zurückgezahlt werden. Gleich wie beim Studenten-BAföG wird Dir beim Meister-BAföG einer Teil als Zuschuss und ein Teil als Darlehen zur Verfügung gestellt. Gefördert werden hierbei die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Betrag von 15.000 € und die Materialkosten für ein Meisterstück bis zu einem Betrag von 2.000 € (jeweils 50% Zuschuss und 50% Darlehen). Bei Vollzeitweiterbildungen kann Dir je nach persönlicher finanzieller Situation eine monatliche Förderung gewährt werden, die als reiner Zuschuss zu begreifen ist und nicht zurückgezahlt werden muss! Diese entspricht inklusive der Pauschalen für Wohnen und Kranken-/Pflegeversicherung für Alleinstehende max. 1.019 € monatlich. Dieser Betrag erhöht sich um 235 €, falls Du verheiratet oder verpartnert bist und auch für jedes eigene Kind. Hinzu kommt ein pauschaler Kinderbetreuungszuschlag von 150 €.
Muss man elternunabhängiges BAföG zurückzahlen?
Elternunabhängiges BAföG zurückzuzahlen ist Pflicht. Das Prinzip bei der elternunabhängigen BAföG-Rückzahlung ist dasselbe wie beim Studenten-BAföG. Dir wird eine Hälfte als Darlehen und die andere als Zuschuss gewährt. Die BAföG-Rückzahlung entspricht somit nur der Höhe des Darlehens. Du kannst Dir beim elternunabhängigen Ausbildungsförderung ebenfalls einen Rabatt sichern, wenn Du die Rückzahlung des BAföGs auf einmal vornimmst.
BAföG-Rückzahlung mit Kind?
Auch mit Kindern, musst Du Dein Ausbildungsförderung zurückzahlen. Einzige Ausnahme stellt hier das Schüler-BAföG dar, welches grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Seit dem 31.12.2009 gibt es eine Regeländerung für die BAföG-Rückzahlung mit Kind. Gemäß dieser gibt es innerhalb die BAföG-Rückzahlung keinen Erlass mehr für Kinder. Das bedeutet, dass Du trotz Kindererziehung den kompletten Darlehensanteil bei Deiner Rückzahlung BAföG berücksichtigen musst.
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Wann müssen ich BAföG zurückzahlen?
Beginn der BAföG-Rückzahlung
Die Rückzahlungspflicht die Rückzahlung von BAföG beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit. Achtung: Wann Du BAföG tilgen musst hängt also nicht vom tatsächlichem Ende Deiner Studiums ab! Solltest Du also länger als das Regelstudienzeit studieren, gilt trotzdem das Ende der Regelstudienzeit. Außerdem solltest Du beachten, dass das BAföG-Amt nach dem 4. Semester einen BAföG-Leistungsnachweis fordern kann. Solltest Du diesen nicht erbringen können, dann endet auch Deine BAföG-Förderung. Bei schwerwiegenden Gründen kann Deine Förderhöchstdauer über die Regelstudienzeit hinaus verlängert werden. So z.B. bei einem einmaligen Nicht-Bestehen der Zwischenprüfung oder bei Krankheit. Solltest Du Dein Studium nicht in die Regelstudienzeit abschließen, kannst Du seit dem Wintersemester 2024/25 ein sogenanntes Flexibilitätssemester lang weiter gefördert werden. Sollte ohne schwerwiegende Begründung auch dieses extra halbe Jahr nicht ausreichen, bekommst Du zusätzlich ein verzinstes Darlehen vom Staat für 1 Jahr. Dieses musst Du bei der Rückzahlung vom BAföG natürlich auch tilgen.
Viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Deiner Studiengangs bekommst Du einen Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts. Dieser beschreibt, wie die BAföG-Rückzahlung abläuft und in welches Raten Du zurückzahlen musst. Die erste Rate die BAföG-Rückzahlung musst Du circa ein halbes Jahr nach Erhalt des Bescheids tilgen.
Hast Du ein Bachelorstudium mit anschließendem Master absolviert, ist das Ende die Regelstudienzeit des Bachelors ausschlaggebend. Du beginnst also Deine Rückzahlung vom BAföG fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit Deines Bachelors, nicht des Masters.
Hast Du BAföG im Zweitstudium bezogen oder einen Fachrichtungswechsel hinter Dir, gilt die Regelstudienzeit des letzten absolvierten Studiengangs. Wenn Du also Dein Studienfach gewechselt oder ein Zweitstudium absolviert hast, zählt das Ende der Regelstudienzeit des neuen Studienfaches bzw. des zweiten Studiums.
Dauer der BAföG-Rückzahlung
Für die Rückzahlung des Darlehens hast Du insgesamt 20 Jahre Zeit. Bezahlst Du immer fleißig Deine Monatsraten von 130 €, solltest Du in der Tat viel früher damit fertig sein. Wenn Du den Maximalbetrag von 10.010 € zurückzahlen musst, z.B. weil Du den BAföG-Höchstsatz empfängst, sind das genau 8 Jahre. Wenn Du hingegen wegen Deiner Einkommenssituation nur eine niedrigere Rate zahlen kannst, verlängert sich die Zeit Deiner Rückzahlung vom BAföG entsprechend. Hier sind 20 Jahre Zeit durchaus möglich.
Falls Du Dich während der Rückzahlung ganz von der Tilgung freistellen lassen hast, schiebt sich das Ende der Rückzahlung logischerweise ebenfalls entsprechend nach hinten. Die Freistellung von die BAföG-Rückzahlung wird bei der 20-jährigen Rückzahlungsfrist nicht berücksichtigt. Eine Freistellung der BAföG-Rückzahlung ist generell nur für maximal 10 Jahre möglich. Insgesamt hast Du also im Maximalfall 20 Jahre Zeit, um Deine BAföG-Darlehen zu tilgen. Solltest Du nach einer Zahlungspause erneut zahlungsfähig werden, werden wieder die normalen Raten fallend. Wird jetzt klar, dass Du mit den 130 € Monatsraten nicht hinkommst, um alle Schulden bis zum Fristende zu begleichen, werden die Monatsraten dementsprechend angepasst.
Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?
BAföG-Rückzahlung: Maximal 10.010 €
Für viele BAföG-Empfänger stellt sich vor der BAföG-Rückzahlung die Frage: "BAföG, wie viel müssen ich zurückzahlen?". Die Antwort ist, dass Du maximal 10.010 € von Deinen insgesamt angehäuften Schulden tilgen musst. Alles darüber hinaus wird Dir erlassen. Am folgenden Beispiel zeigen wir Dir, wie selbst Dein Rückzahlungsbetrag berechnet:
Erhältst Du den BAföG-Höchstsatz von 992 €, musst Du die Hälfte darüber zurückzahlen. Das heißt, Dir entstehen pro Monat 496 € Schulden. Angenommen, Du hast innerhalb der Regelstudienzeit (z.B. 5 Jahre) einen Bachelor mit anschließendem Master gemacht. Das bedeutet, es werden für Dein gesamtes Studium 496 € empfangene monatliche Auszahlungen multipliziert mittels der Anzahl der Studienmonate (hier 60 Monate) volle 29.760 € fällig. Mit Hilfe der Maximalgrenze muss Du allerdings nur 10.010 € zurückzahlen. Damit gibt Dir der Staat noch mal mehr als 50 Prozent. Von insgesamt 59.520 €, die Du uber Deine Studiendauer in diesem Beispiel empfangen hast, würdest Du also 10.010 € zurückzahlen, d.h. insgesamt nur 16,89 Prozent der Förderung.
Zur Info: Hast Du einen Bachelor absolviert (ohne Master), gilt für Du ebenfalls die Grenze von 10.010 €.
BAföG-Rückzahlung: Raten
Die Höhe der Rückzahlungsraten liegt im Regelfall bei 130 € pro Monat. Die Raten zahlst Du stets für 3 Monate im Voraus, also 390 €. Hast Du beispielsweise den maximalen Betrag von 10.010 € zurückzuzahlen, sind das 96 Monatsraten. Das bedeutet, dass Du Deine Schulden in genau 8 Jahren beglichen hast. Musst Du weniger als den Höchstbetrag von 10.010 € zurückzahlen, dann verringert sich das Anzahl der Monatsraten und der Zeitraum entsprechend. Das Höhe der Rate verändert sich dabei nicht, lediglich die Tilgungsdauer. Da es ein zinsloses Darlehen ist, kannst Du Den fälligen Betrag leicht selbst ausrechnen.
Zuständig für die Rückzahlung vom BAföG ist nicht Dein BAföG-Amt, sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Es ist wichtig, dass Du dort stets eine aktuelle Anschrift angegeben hast. Sonst musst Du 25 € für die Ermittlung Deiner Anschrift zahlen. Verzögert sich dadurch auch die BAföG-Rückzahlung, musst Du zusätzlich mit Verzugszinsen rechnen. Adressänderungen kannst Du simpel auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes vornehmen.
Eckdaten Deiner BAföG-Rückzahlung:
Start
- ● 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit)
Höhe der Raten
- ● 390 € pro Quartal
Freistellung
- ● Aufschiebung die Rückzahlung bei geringem Einkommen für jeweils ein Jahr möglich.
Ende
- ● Muss innerhalb von 20 Jahren erfolgen.
Nachlass
- ● 50 Prozent bei Tilgung des kompletten Betrages.
Übrigens: Die gleichen Regelungen gelten auch für Dein Auslands-BAföG. Hast Du während Deiner Studiums normales und Auslands-BAföG bezogen, werden beide Darlehen zusammengerechnet.
BAföG-Rückzahlung: Freistellung
Solltest Du nicht in die Lage sein, Deine Raten zu begleichen, kannst Du eine Freistellung der BAföG-Rückzahlung beantragen. Dabei kannst Du Dich teilweise oder ganz von der Zahlung die Raten freistellen lassen. Ob Du zahlungsfähig bist oder nicht richtet sich dabei nach Deinem Nettoeinkommen abzüglich eines Freibetrages. Dein Vermögen wird nicht berücksichtigt.
Es werden dir folgende Freibeträge gewährt:
- Für Du als Darlehensnehmer: 1.690 €
- Für Deinen Ehe- oder Lebenspartner: 805 €
- Für jedes Deiner Kinder: 770 €
Wenn Dein monatliches Nettoeinkommen nach Abzug des Freibetrages niedriger ist als die Monatsrate von 130 €, kannst Du Dich teilweise freistellen lassen. Die Rate ist dann die Differenz aus Nettoeinkommen und Freibetrag und wird in 5€-Schritten abgerundet. Das heißt, bei einer Differenz von 28,00 € beläuft sich Deine Rate bspw. auf 25,00 €.
BAföG-Rückzahlung: Stundung
Kannst Du gar nichts zahlen, kannst Du die BAföG-Rückzahlung stunden. Eine Verlängerung von BAföG bedeutet, dass Du für die Zeit Deiner Zahlungsunfähigkeit ganz von der Tilgung freigestellt bist.
Eine teilweise oder vollständige Freistellung musst Du online auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes beantragen. Akzeptiert das Amt Deinen BAföG-Stundungsantrag, besteht die BAföG-Rückzahlungsfreistellung für ein Jahr. Danach musst Du einen erneuten Antrag stellen. Rückwirkend kannst Du eine BAföG-Rückzahlungsfreistellung für 4 Monate geltend machen. Freistellungen von der Zahlung erhältst Du allerdings für maximal 10 Jahre und muss so vorzeitig Dein BAföG nicht zurückzahlen.
Achtung: Eine Freistellung bedeutet keine Befreiung von der BAföG-Rückzahlung. Der BAföG-Stundungsantrag erlässt Dir nicht die Schulden, sondern sie werden bestenfalls aufgeschoben.
Kannst Du Deine Schulden auch nach Ablauf der 20 Jahre nicht zahlen, übernimmt die Bundeshaushaltsordnung. Dann kannst Du einen BAföG-Härtefallantrag stellen. Das zuständige Bundesministerium wird dann darüber entscheiden, ob Du eine weitere Freistellung von die Zahlung bekommst oder Dir die Schulden erlassen werden. Falls Dein Härtefallantrag genehmigt wird, musst Du Dein erhaltenes BAföG nicht zurückzahlen.
BAföG-Rückzahlung bei Studienabbruch
Wenn Du während Deines Studiums mit BAföG unterstützen wirst und Dein Studium abbrichst, musst Du natürlich das erhaltene BAföG wieder zurückzahlen. Allerdings gilt auch hier: Es ist nur der Darlehensanteil zurückzuzahlen, also im Normalfall 50 Prozent von dem erhaltenen Geld. Wie Du siehst, beeinflusst ein Studienabbruch die BAföG-Rückzahlung nicht.
Auslands-BAföG zurückzahlen
Die Auslands-BAföG-Rückzahlung funktioniert genauso wie die BAföG-Rückzahlung vom Inlands-BAföG. Auch hier musst Du die Hälfte von Dein AuslandsBAföG zurückzahlen. Die andere Hälfte wird als Zuschuss gewährt. Die Rückzahlung vom Auslands-BAföG beginnt fünf Jahre nach Beendigung der Regelstudienzeit. Auch hier kannst Du - wie beim normalen BAföG - eine vorzeitige Rückzahlung nutzen.
BAföG-Rückzahlung: Nachlass auf Deine Darlehensschuld
Rabatt für vorzeitige Rückzahlung
Durch eine vorzeitige BAföG-Rückzahlung kannst Du den von Dir geforderten Darlehensbetrag verringern. Führst Du die BAföG-Rückzahlung auf einmal durch oder tilgst einen großen Teil, dann kannst Du einen immensen Rabatt auf Deine BAföG-Rückzahlung bekommen. Die Nachlass richtet sich dabei nach der Höhe Deiner Schulden. Dabei ist der Darlehensbetrag ausschlaggebend, den Du vor Verwendung des Maximalbetrags von 10.010 € an begleichen hast. Die Rabatte für eine BAföG-Rückzahlung an einen Schlag findest Du in unserer BAföG-Rückzahlung Rabatt Tabelle. Um den BAföG-Rückzahlung Erlass zu bekommen, muss Du einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen. Übrigens kannst Du auch beim Meister-BAföG bei der Rückzahlung Erlass bekommen. BAföG ohne Rückzahlung kannst Du grundsätzlich nur als Schüler bekommen.
Es kann durchaus bestehen, das es sich für Dich lohnt, Dein Ausbildungsförderung auf einmal zurückzuzahlen, auch wenn Du dafür einen Kredit aufnehmen musst. Die BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag lohnt sich besonders bei Darlehen unter dem Höchstbetrag von 10.010 €, da Du hier gut den BAföG-Rückzahlungserlass nutzen kannst. Wenn Du von einem BAföG-Teilerlass profitieren willst, musst Du einen Antrag auf Teilerlass für BAföG stellen.
Rechen-Beispiel: Ein Absolvent hat während seines Studiums BAföG empfangen. Mit der Rückzahlung soll er ab dem nächsten Quartal beginnen. Die Absolvent hat insgesamt 9.000 € zurückzuzahlen. Wenn er einen Erlass von 26,4% bekommt, muss er nur noch 6.615 € BAföG zurückzahlen. Sein Grenzzins liegt in diesem Fall bei 9,41%. Das heißt, wenn er 6.615 € auf einmal zurückzahlt, bekommt er einen Erlass von 26,4 %. Mit einem Darlehen, der einen niedrigeren Zins als 9,41% beinhaltet, spart er also insgesamt Geld.
TIPP
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