Kostenübernahme hörgerät krankenkasse
Die Zuzahlung für Ihr Hörgerät beträgt zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen gleichermaßen festgelegt.Hörgerät: was kostet es und was zahlt die Krankenkasse?
Wann erhält man eine Hörgeräteverordnung vom HNO-Arzt?
Um eine Hörgeräteverschreibung auszustellen, ermittelt der HNO-Arzt den Hörverlust mithilfe eines Ton- und eines Sprachaudiogramms. Die Kriterien beider Untersuchungsmethoden müssen erfüllt sein, um eine Verordnung zu erhalten.
Eine Hörgeräteverordnung ist ab Erhalt sechs Monate gültig und wird von den meisten Krankenkassen bis 28 Tage nach Ausstellung eingefordert. So können Versicherte schnellstmöglich ihren Hörgeräte von einem qualifizierten Hörgeräteakustiker anpassen lassen. Um die Abwicklung mit der Krankenkasse (inklusive Abrechnung) kümmert sich der entsprechende Vertragspartner, sobald ihm die Hörgeräte-Verordnung vorliegt.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse das Kosten für das erforderliche Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter ein Vertragspartner der jeweiligen Kasse ist.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Hörgeräte?
Aktuell liefert es mehr als 1.000 Modelle für Hörgeräte an dem deutschen Markt, die sich in Preis, Design und Funktionen unterscheiden. Doch der Kauf eines guten Hörgeräts muss nicht zwingend teuer sein. Als Kassenpatient haben Sie die Möglichkeit, auf Hörgeräte zurückzugreifen, das für Sie kostenlos sind. Zu beachten ist jedoch, dass das Einlösen der ärztlichen Verordnung eine Rezeptgebühr von 10 Euro mit sich bringt.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland übernehmen seit dem Jahr 2013 für Hörgeräte einen Festbetrag als Zuschuss. Dieser Festbetrag abwechselnd je nach Hörverlustgrad, Ohr (einseitig oder beidseitig) und Krankenkasse, liegt aberim Schnitt zwischen etwa 700 und 800 Euro pro Ohr. Die genaue Höhe hängt auch davon ab, ob das Hörgerät für eine einseitige oder beidseitige Versorgung benötigt wird. Bei einer einseitigen Hörgeräteversorgung beträgt der Festbetrag je nach Krankenkasse etwa 700 bis 800 Euro; bei einer beidseitigen Versorgung wird dieser Betrag pro Ohr gezahlt, also etwa 1.400 bis 1.600 Euro insgesamt.
Abhängig vom Modell liegt die Preisspannefür neue Hörgeräte bei 10 Euro bis zu 2.500 Euro.
Die Preisspanne für Hörgeräte kann bei Premium-Modellen sogar bis zu 3.500 oder 4.000 Euro pro Gerät erreichen. Je nach Ausstattung, Technologie und Marke variieren die Preise. Die teuersten Hörsystem gehören zur High-End-Kategorie, die oft mit besonders fortschrittlicher Technologie ausgestattet ist, etwa:
- 360°-Hören und Frequenzkompression: Bietet eine natürliche Orientierung im Raum und Anpassung an verschiedene Hörsituationen.
- Automatische Geräuschunterdrückung und Spracherkennung: Filtert Hintergrundgeräusche und hebt Sprache hervor.
- Bluetooth-Funktionalität: Ermöglicht die direkte Verbindung mit Smartphones, Fernsehern und anderen Geräten.
- App-Anbindung und Fernsteuerung: Nutzer können das Hörgerät per App steuern und personalisieren.
- Künstliche Geist (KI): KI-gesteuerte Funktionen passen das Hörerlebnis automatisch an Umgebungsgeräusche an.
Diese Features machen die teuersten Modelle teils über 3.000 Euro pro Gerät teuer, wobei die Preis in manchen Fällen 4.000 Euro erreichen kann.
Zahlt die Kasse auch für Service und Reparatur?
Dabei richtet sich die Höhe der Zuzahlung nach der Form- und Funktionsvielfalt und den Preisunterschieden aus den unterschiedlichen Festbeträgen der Krankenkassen. Neben den Kosten für das Hörgerät selbst übernimmt der Versicherungsträger dann auch gesetzlich festgesetzte Beträge für den Service des Akustikers. Auch wenn Reparaturen anfallen, haben Versicherte in einem solch Fall Anspruch auf Kostenübernahme der Krankenkasse.
► Hörgerät verloren oder beschädigt - was tun?
Doch wie lange halten Hörgeräte bzw. wann bekommt man neue Hörgeräte?
Gesetzliche Krankenversicherungen kalkulieren eine Nutzungsdauer von sechs Jahren. Ist Ihre Modell also älter als sechs Jahre, erhalten Siehe von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss auf Ihr nächstes Hörgerät. Für dieses gilt laut Gesetzgeber ein Kürzung von 20 Prozent.
Mindestanforderung an Kassen-Hörgeräte
Um eine angemessene Qualitäts zu gewährleisten, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte bestimmte Anforderungen erfüllen. So können Geräte, die für Kassenpatienten kostenlos sind, durchaus mit kostenpflichtigen Varianten mithalten. Unter anderem mühelen entsprechende Modelle digital und modern ausgestattet sein. Mindestanforderungen sind:
- Digitaltechnik
- mindestens sechs Frequenzkanäle
- mindestens drei Hörprogramme
- Störschallreduzierung
- Rückkopplungsunterdrückung
- Verstärkungsvorgaben
Für individuelle Einstellungen mühelen nach den DSB-Richtlinien sechs Frequenzbereiche abgedeckt werden. Auch eine Mindestanzahl von drei Hörprogrammen, die auf verschiedene Alltagssituationen ausgelegt sind, gehört zu den Anforderungen. Um störende Pfeifgeräusche zu mindern, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte ferner über eine Rückkopplungsunterdrückung verfügen. Zudem sollte eine moderne Technologie zur Ausblendung anderer Nebengeräusche vorhanden sein.
Worin unterscheiden sich zuzahlungsfreie Hörgeräte?
Kostenlose Hörgeräte bieten zwar zahlreiche Features, dennoch gibt es einige Unterschiede zu teureren, zuzahlungspflichtigen Modellen. Liegt das gewünschte Hörgerät über dem gesetzlich geregelten Festbetrag, dann müssen Sie die Differenz eigen zahlen. Der frühere Festbetrag betrug 786,86 € für ein Hörgerät und wurde in den letzten Jahren angepasst, da er auch von individuellen Verträgen die Krankenkassen abhängt.
Allgemein deckt der Festbetrag die Kosten für sogenannte Basis-Hörgeräte, die die Mindestanforderungen erfüllen. Wenn einer teureres Modell gewählt wird, muss der Versicherte das Differenz selbst zahlen, jedoch sind die von die Krankenkasse bezuschussten Geräte heute technisch moderner als weiter vor einigen Jahren.
Zu den entsprechenden Besonderheiten, die zuzahlungserforderliche Hörgeräte bieten, gehört beispielsweise die sogenannte Frequenzkompression, 360°-Hören oder automatische Anpassung an unterschiedliche Hörsituationen. Auch eine moderne Bluetooth-Technologie, mit der Sie Ihre Hörhilfe mittels dem Smartphone, dem Fernseher und ähnlichen Geräten verbinden können, ist vermehrt in der Premiumklasse zu entdecken und gilt als zuzahlungspflichtig.
Private Krankenversicherung
Das Verfahren zur Übernahme für die Versorgung mit Hörgeräten durch die privaten Krankenkassen weicht grundsätzlich von dem der gesetzlichen Versicherer ab. Zwar sind die medizinischen Kriterien in die Feststellung durch den HNO-Arzt dieselben, aber die Erstattungsbeträge richten sich komplett nach den individuellen Vereinbarungen zwischenraum PKV und Versichertem. In den meisten Fällen werden qualitativ höherwertige Geräte komplett durch die Privatversicherer bezahlt.