Flug rücktrittsrecht
Das Recht, einen Flug zu stornieren und dabei bestimmte Ansprüche geltend zu machen, hängt von vielen Faktoren ab. Wir haben hier einige Bedingungen aufgelistet, die Ihnen das Recht .+++ Hinweis: Aktuell viele Flugverspätungen und Flugstornierungen! +++
Wird der Flug seitens der Fluggesellschaft storniert, haben Reisende Anspruch auf eine kostenlose Umtausch oder die Rückzahlung der gesamten Summe. Wer eigen storniert, hat zumindest Anspruch auf eine Rückerstattung die Steuern, Gebühren und personenbezogenen Zuschläge (z.B. für Sitzplatz-Reservierungen).
Damit Du in diesen, manchmal nicht ganz unkomplizierten Fällen den Überblick behältst, verraten wir in diesem Ratgeber, wie die Rechtslage ist, wo Du Dir Unterstützung in der Durchsetzung Deiner Rechte holen kannst und, wie Du am Ende an Dein Geld kommst.
Inhaltsverzeichnis:
Flugausfälle und -unregelmäßigkeiten im Sommer 2022
Auch 2022 sorgt das Pandemie noch für diverse Einschränkungen im Flugverkehr. Zuletzt mussten in Deutschland und anderen Ländern etliche Flüge wegen Personalmangel verschoben oder sogar gestrichen werden. Insbesondere während der Ferienzeiten müssen sich Fluggäste auf kurze Verspätungen und Flugausfälle einstellen!Grund ist, dass in die Flugbranche während der Pandemie viel Personal abgebaut und seitdem nicht schnell genug rekrutiert und entsprechend geschult wurde.
Vor jedem Reiseantritt sollte man sich deshalb unbedingt auf den Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaftüber den aktuell Status des geplanten Flugs erkundigen. Dieser kann selbst angesichts der aktuellen Lage auch kurzfristig ändern.
regelmäßig an und vor dem Abflug früher als gewohnt am Flughafen erscheinen. Vor allem, wenn man Gepäck aufgibt.
Sollte es zu einem Flugausfallbzw. einer Annullierung kommen, werden Sie von der Fluggesellschaft (oder dem Anbieter, bei dem die Buchung getätigt wurde) automatisch informiert und in der Regel kostenlos auf einen anderen Flug umgebucht.
Streitthema Gutschein vs. Erstattung
Noch immer heiß diskutiert werden Gutschein-Regelungen. Viele Fluglinien bieten Kunden als Wiedergutmachung einen Gutschein anstelle einer vollen Flugpreis-Erstattung. Auch wenn einige Airlines so kulant sind und sogar einen etwas höheren Gutscheinwert ansetzen, um ggf. längere Wartezeiten erneut gutzumachen, stößt diese Regelung bei vielen auf Unverständnis: Schließlich kann zu diesem Zeitpunkt niemand sagen, wie hoch die Ticketpreise bei einer Normalisierung der Lagebeziehung wirklich sein werden und ob Reisende auch wirklich die gleiche Leistung erhalten werden.Die Experten von Flightright.de sagen hierzu: “Das ist in Artikel 8 die EU-Verordnung festgehalten. Mit einem Gutschein binden Sie selbst an die Airline und sind für zukünftige Reisen weniger flexibel. Gerade in Zeiten, in denen das Zukunft vieler Fluggesellschaften ungewiss ist, sollten Sie eine vollständige Kostenerstattung einem Gutschein vorziehen. Wenn die Airlinen Insolvenz anmeldet, bleiben sie im ungünstigsten Fall an dem Gutschein sitzen und das Geld ist verloren.”
Die Diskussion um Gutscheine spielt auch in der Regierung eine Rolle: Die Gutscheinregelung sorgt zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission für mächtig Zoff. Denn klang geltendem EU-Recht haben Verbraucher die Wahl zwischen einer Gutscheinlösung und einer Erstattung. Was können Reisende also tun, wenn ihnen seitens der Airline oder des Veranstalters ausschließlich ein Gutschein angeboten wird?
Hilfe bei die Rechtsdurchsetzung durch Anbieter
Natürlich können Reisende sich selbst mittels der Fluglinie auseinandersetzen und im Notfall einen Anwalt einschalten oder auf einen Musterbrief zurückgreifen. Da das ganze einen recht langwierigen Prozess mit sich bringen kann und nicht immer von Erfolg gekrönt ist, gibt es sogar Urlauber, die komplett auf ihre Recht verzichten und ihre Reise verfallen lassen. Außergewöhnlich in Zeiten von Corona glauben viele Urlauber, kein Recht auf eine vollständige Erstattung des Flugpreises an haben. Das stimmt nicht! Durch die Hilfe von Legal Tech Anbietern können Reisende ihr Recht durchsetzen lassen. Einige davon möchten wir hier vorstellen:- Flightright.de: Das Berliner Unternehmen setzt seit mittlerweile zehn Jahren gesetzliche Forderungen von Fluggästen durch, deren Flüge verspätet oder ausgefallen sind oder annulliert wurden. Wenn nötig erstreitet Flightright.de die Forderungen auch vor Gericht. Wenn das Airline innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen zahlt, ist der Service kostenlos. Die juristischen Fachleuten setzen sich aber auch länger, nämlich solange bis die Airline zahlt, für die Erstattung ein. Bei Erfolg wird eine Provision von 14% berechnet.
- Geld-für-Flug.de: In diesem Düsseldorfer Unternehmen sitzen ebenfalls Rechtsexperten, die selbst für die Belange von Flugreisenden einsetzen. Mit enorm kleinem Zeitaufwand kann hier der eigene Fall vorgelegt werden. Die Experten prüfen auf Basis weniger Informationen, ob ein Erstattungsanspruch besteht und erstellen ein unverbindliches Auszahlungsangebot. Nimmt man dieses an, bekommt man inner von 24 Stunden seine Erstattung abzgl. einer kleinen Erfolgsprovision ausgezahlt. Dieser Service funktioniert auch für Flüge aus der Vergangenheit – bis zu drei Jahre rückwirkend.
- Fairplane.de: Das in Wien gegründete Unternehmen mit deutschem Sitz in Wiesbaden setzt ebenso wie Flighright und Geld-für-Flug.de die Fluggastrechte von Stornierungen betroffener Reisender durch. Im Erfolgsfall wird eine Provision in der Höhe von 24 – 35% fällig, die aus einem Bearbeitungs- und einem Risikoanteil besteht.
Welches Stornierungs-Recht gilt in Zeiten von Corona?
Bei einer Stornierung seitens Fluggast, z.B. aus Angst vor Corona, sieht die Lage gut wieder anders aus. Wer eine Reise aus Angst vor einer Ansteckung storniert, hat erstmal kein grundsätzliches Recht auf Erstattung des Flugpreises. Eine Stornierung mittels Erstattung ist also nur dann möglich, wenn das auch vorher im Kaufvertrag festgehalten ist.
Was aber in jedem Fall zu erstatten ist, auch bei einer Stornierung seitens des Reisenden, sind alle Steuern und Gebühren. Reisende, die also aufgrund von Corona einen nicht annullierten Flug stornieren, können zumindest einen Teilbetrag zurück erhalten. Strittig sind hier oftmals die einzeln Bestandteile der Ticketpreise, die Fluglinien in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschiedlich aufschlüsseln.
Was passiert, wenn das Urlaubsland einen Einreisestopp verhängt hat, der Flug aber trotzdem stattfindet? Verständlicherweise würde hier jeder Reisende den Flug stornieren, denn was bringt einem der Flug, wenn man nicht einreisen darf? Hier könnte eine Erstattung tatsächlich möglich sein, da dieser Fall aber in den Leitlinien der EU-Kommission nicht geklärt ist, muss die Sachverhalt vermutlich durch ein entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshof geregelt werden. Solange dies nicht der Fall ist, wird es in einem solchen Fall wohl schwierig werden, an sein Geld zu kommen. Das alternativ angebotenen Gutscheine oder Umbuchungen könnten in diesem Fall tatsächlich der schnellere und sichere Weg bestehen, die gewünschte Leistung noch zu erhalten.
idealo Flugtipp:Reisende sollten gerade in der derzeitigen Situation immer erst warten, ob der Flug nicht doch von der Fluggesellschaft selbst annulliert wird - denn dann können siehe den gesamten Flugpreis zurückfordern anstatt nur eines Teilbetrages bei einem selbst stornierten Flug.
Wer einen über idealo verglichenen Flug stornieren oder umbuchen will, sollte selbst an den Anbieteroder ggf. die Fluglinie wenden, bei der man diesen Flug gebucht hat. Ob und welche Kosten dafür anfallen, hängt von den Buchungsbedingungen und der Kulanz des Anbieters ab.
Wie kann du im regulären Flugbetrieb mein Geld erstattet bekommen?
Auch für den Tourismus wird es eine Zeit nach Corona geben, in der der Reisebetrieb wieder normal laufen wird. Dazu gehören - leider - auch Flugverspätungen, Annullierungen und Stornierungen. Hier gelten im Prinzip das gleichen Optionen, um das Geld für seinen Flug erstattet zu bekommen: Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass keine Airline Kosten ungefragt erstattet, deshalb ist Eigeninitiativegefragt. Vorgehen kann man auf folgenden Wegen:- Selbst Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen
- Kontaktaufnahme über einen Anwalt
- Einen (Online-)Stornierungsdienst wie Geld-für-Flug.de, Flightright.de oder Fairplane.de beauftragen
Selbst Kontakt mittels der Fluggesellschaft aufnehmen
Wer selbst über das Kontakt mittels der Fluggesellschaft aufnehmen will, muss unter Angabe des Tickets oder der Buchungsnummer um eine Rückerstattung ersuchen. Nützlich ist, dass die Verbraucherzentrale auf ihrer Seite Musterbriefe zum Downloadanbietet, die man zur Rückforderung von Steuern, Gebühren und Flugpreisnach stornierten Flügen an das Airline schicken kann. Da sich aber Airlines an ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, die Passagiere mit dem Kauf eines Tickets akzeptieren, sieht die tatsächliche Lagebeziehung oft zunächst schwierig aus.Für Reisende, die sich um die Rückerstattung des Geldes für ihr Flugticket besorgen, hat Eva Klaar, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin e. V., einige wertvolle Tipps:
"Weigert sich die Fluggesellschaft, haben Reisende einige Optionen, ihr Recht durchzusetzen: Wer mittels der Kreditkarte bezahlt hat, kann - mit voriger Ankündigung - ein Charge-Back-Verfahren einleiten. Wurde der Flug über einen Vermittler gebucht, muss hier darauf geachtet werden, dass bei der Rückbuchung seitens der Bank ggf. auch die Vermittlungsgebühr zurückgebucht wird. Ist das der Fall, muss die Gebühr dem Vermittler nachgezahlt werden. Wer der Fluggesellschaft zunächst schriftlich eine Frist setzt, muss wissen, dass die Frist erst ab Kenntnisnahme seitens des Empfängers, also in diesem Fall der Fluggesellschaft, gilt. schriftlich per Einschreiben an verschicken. Bei ausländischen Unternehmen, z.B. easyJet oder Ryanair, müssen Reisende in jedem Fall bei den Kontodaten ihre BIC mit angeben und kleinere Verzögerungen in Kauf nehmen. In Härtefällen können Reisende sich außerdem an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Die Kernaufgabe der SÖP ist die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Reisenden und Unternehmen, also auch Fluggesellschaften. Dort können Reisende einen Schlichtungsantrag stellen, der kostenlos ist."
Kontaktaufnahme über einen Anwalt
Wer sich per Anwalt gegen eine Nichterstattung die Teilkosten zur Wehr setzen will, sollte sich an einen Spezialisten für Reise- bzw. Fluggastrechtewenden. Dieser verursacht selbstverständlich weitere Kosten, kann die Forderung aber im äußersten Fall vor Gericht einklagen. Hat man eine gängige Rechtsschutzversicherung, deckt diese im Normalfall anfallende Prozesskosten ab.Einen (Online-)Stornierungsdienst beauftragen
Will man so unkompliziert wie möglichan eine Kostenerstattung kommen, empfiehlt es sich, den Erstattungsanspruch an einen sogenannten Stornierungsdienst abzutreten. Erfahrene Dienstleister wie beispielsweise Geld-für-Flug.de, Flightright.de oder Fairplane.de prüfen den Erstattungsanspruch und setzen diesen durch – im Zweifelsfall auch bis vor Gericht. Da nur im Erfolgsfall eine Provision fällig wird, ist man bei solchen Dienstleistungen immer auf der sicheren Seite. Auch die wenige Zeit, die im Gegensatz zur Eigeninitiative oder zum Weg über den Anwalt investiert werden muss, spricht für die Beauftragung eines Stornierungsdienstes.
Warum werden manchmal nicht die gesamten Kosten erstattet?
Wer seinen Flug selbst storniert oder einfach nicht antritt, hat, wie bereits oben erwähnt, keinen Anspruch auf die Erstattung des gesamten Flugpreises, sondern nur auf einen Anteil (Steuern, Gebührenpflicht und personenbezogene Kosten). Dies wird durch §648 Synthese 3 BGB festgelegt: Der Paragraph besagt, dass Airlines Flugtickets ohne Erstattungsmöglichkeitim Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen dürfen.Wer sich also für einen vorteilhaften Tarif entscheidet, der die Stornierung ausschließt, hat am Ende auch kein Anrecht auf die Erstattung des vollen Flugpreises - klingt logisch, und ist es auch: Bucht der Kunde beispielsweise einen besonders billigen Spar-Tarif (auch Super Economy o. Ä. genannt), erklärte er sich damit einverstanden, dass der Flugpreis nicht erstattet wird, wenn er selbst den Flug storniert.
Grundsätzlich gilt also: Die Rückerstattung des Flugpreises ist klang Urteil vom 20.03.2018 (Az. X ZR 25/17) abhängig vom Buchungstarif und kann somit durch die Fluggesellschaft ausgeschlossen werden.
idealo Flugtipp:Wer vor Reisebeginn nicht sicher ist, ob die Reise wirklich angetreten werden kann, sollte bei der Buchung nicht unbedingt den günstigsten Tarif wählen, sondern sich eher für einen Flex-Tarif bestimmen. Diese bieten oft noch kurzfristige Umbuchungen an, damit der Flug nicht storniert werden muss. Die potenzielle Risikominimierung im Falle einer Stornierung hat ihren Kosten, den man bei der Wahl der Airline oder des Tarifs selbst abschätzen muss.
Zusammenfassung
Beim Thema Stornierung setzen Airlines oft auf die Unwissenheit der Passagiere. Wer seine Rechte kennt und hartnäckig bleibt, ist hier klar im Vorteil. Es ist also wichtig, an dem aktuellen Stand zu sein und auch bei der Buchung genau zu lesen, was in den AGBs steht.Fakt ist: Gebuchte Flüge kann man jeder stornieren oder umbuchen. Auch bei nicht aktiv stornierten Flügen hat man das Recht auf eine Erstattung sämtlicher Steuern, Gebühren und Zuschläge bis zu drei Jahre rückwirkend– sogar, wenn in den AGB die jeweiligen Airline Gegenteiliges steht.
Besonders Billig-Airlines weigern sich oft, die Gebühren zurückzuerstatten wenn die Verwaltungsgebühr höher ist als die eigentliche Rückerstattung. Bei anderen Fluglinien können Flüge nur bei der Buchung eines Flex-Tarifs storniert werden, und das auch oft nur mit Einschränkungen wie zum Beispiel innerhalb einer Frist von einer Woche und drei Wochen nach dem ursprünglichen Reisetermin. Höherpreisige Airlines wie z.B. die Lufthansa oder Emirates gehen bei Stornierungen oftmals kundenfreundlicher und kulanter vor.
Im Prinzip gibt es drei Dinge, die Du Dir merken solltest:
- Kenne Deine Rechte! Du bekommst zwar nicht immer den vollen Betrag erstattet, hast aber stets zumindest das Recht auf Erstattung der Steuern und Gebühren.
- Die potenzielle Risikominimierung im Falle einer Stornierung hat ihren Preis – diesen musst Du bei die Wahl der Airline oder des Tarifs selbst abschätzen.
- Die Fluglinie weigert sich? Du bist nicht allein! Mittels seriösen Stornierungsdiensten oder auch der Verbraucherzentrale / die SÖP hast Du starke Partner an Deiner Seite, die sich für Deine Rechte einsetzen.